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AntragsverfahrenHier können Sie die aktuelle Fassung aller Unterlagen, die Sie zur Antragstellung und Projektabwicklung von Anträgen brauchen, herunterladen. Alle Projektvorschläge werden zunächst unter Beteiligung von Industrievertretern in den zuständigen Gremien der AVIF-Mitgliedsverbände diskutiert und bewertet. Diese greifen in der Regel auf verschiedene Fördermittelgeber zurück. Wird ein Forschungsantrag der AVIF vorgelegt, prüft die Geschäftsstelle zunächst, ob er den formalen Anforderungen genügt. Ist dies der Fall, findet eine Begutachtung im AVIF-Beirat statt. Danach entscheidet der AVIF-Vorstand unter Berücksichtigung der Fördermittelsituation, welche Anträge dem Vorstand der Stiftung Stahlanwendungsforschung zur Bewilligung vorgeschlagen werden. Alle Modalitäten zur Einreichung von Forschungsanträgen bei der AVIF und zum Ausfüllen der nötigen Formulare sind im Detail im "AVIF-Leitfaden, Teil 1 (Antragstellung)" aufgeführt. Es empfiehlt sich dringend, diesen Leitfaden genau durchzulesen. Die AVIF-Geschäftsstelle wird Anträge, die den formalen Anforderungen nicht genügen, zurückweisen. Alle Vorschriften und Formulare zur Antragstellung sind im „AVIF-Leitfaden, Teil 2“ vom Oktober 2007 erläutert. Wichtig: Ab Oktober 2007 gelten neue Fassungen des AVIF-Leitfaden (Teil 1 und Teil 2). (C) AVIF 2007
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